Die Piratenpartei hat es nicht geschafft, ihre Demo gegen das Tanzverbot am Karfreitag vor dem Bundesverfassungsgericht durchzubringen. Der Grund für die Ablehnung des Antrages geht auf einen Formfehler zurück, da zunächst der hessische Verwaltungsgerichtshof hätte angerufen werden müssen. Da die Notwendigkeit der Rechtswegausschöpfung nicht erfüllt wurde, musste der Antrag der Piratenpartei als unzulässig zurückgewiesen werden. Das Bundesverfassungsgericht führte demnach keine inhaltliche Überprüfung des Antrages durch, sondern wies diesen schon aufgrund des formalen Fehlers zurück.
Ein Antrag der Grünen Jugend Hessen wurde vom hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Dieser stufte den Schutz der Feiertagsruhe im Vergleich zur Versammlungsfreiheit als höherwertig ein. Jedes Jahr gibt es Proteste gegen das Tanzverbot an Karfreitag. Manch einer fragt sich jedoch zurecht, ob nicht 364 Tage im Jahr reichen, um in Clubs und Diskotheken tanzen zu können. An diesem einen Tag im Jahr sollte der Verzicht nicht allzu schwer fallen…