Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache – zumindest vorerst. Der Bundestag hat das Betreuungsgeld auf den Weg gebracht, das Familien ab August 2013 monatlich 100 Euro bringen soll, wenn die Eltern ihre ein- bis zweijährigen Kinder nicht in einer öffentlichen Krippe betreuen lassen. Während sich die Koalition für das Betreuungsgeld in 2013 ausspricht, setzt sich die Opposition zur Not auch mit juristischen Mitteln zur Wehr, da sie heftige Kritik an dem Beschluss übt.
Zunächst herrscht Uneinigkeit darüber, ob der Bund überhaupt die Kompetenz besitzt, ein Gesetz zum Betreuungsgeld zu erlassen. Kritiker befürchten weiterhin, dass durch die kommende Regelung Mütter vermehrt zuhause bleiben, anstatt zurück ins Berufsleben zu gehen. Daher wird auch immer wieder der Begriff der „Herdprämie“ angeführt. Kritisch wird das Betreuungsgeld bei Familien mit Migrationshintergrund gesehen. Das verlangsame – so die Kritiker – den Integrationsprozess, weil Kinder dann verstärkt zuhause blieben, anstatt mit Gleichaltrigen in einer Krippe zu spielen und dabei die deutsche Sprache zu lernen. Die frühkindliche Bildung sei aber auch für Kinder aus sozial schwachen Familien äußerst wichtig, die aber wahrscheinlich aufgrund der finanziellen Anreize durch das Betreuungsgeld zuhause blieben. Ob das Betreuungsgeld tatsächlich in 2013 kommen wird, zeigen die noch ausstehenden juristischen Auseinandersetzungen.