Die Bundestagswahl 2017 rückt näher und die Parteien gehen in die heiße Wahlkampfphase über. Gleichzeitig überlegen viele Wahlberechtigte, welcher Partei sie ihre Stimme geben sollen.
Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann auch an der Briefwahl teilnehmen. Das Verfahren ist bequem, da man sich den Gang zum Wahllokal und die damit verbundenen Wartezeiten spart. Wie Sie die Briefwahl online beantragen können und welche Fristen es einzuhalten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Briefwahl beantragen – online geht auch
Es gibt mehrere Wege, wie Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen können. Richten Sie Ihren Antrag an die Gemeinde Ihres Hauptwohnortes. Dazu haben Sie die folgenden Optionen:
- persönlich : Erscheinen Sie zu den Öffnungszeiten persönlich und beantragen Sie Ihre Briefwahl-Unterlagen vor Ort.
- online: Viele Gemeinden gestatten die Beantragung per E-Mail.
- per Fax: Alternativ können Sie Ihre Briefwahl Unterlagen auch per Fax anfordern.
Sie können sich bereits frühzeitig um die Briefwahl kümmern, selbst wenn Sie noch gar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Unterlagen erhalten Sie aber frühestens 6 Wochen vor der Wahl.
Bis wann kann man an der Briefwahl teilnehmen?
Auch wenn dazu geraten wird, rechtzeitig an der Briefwahl zur Bundestagswahl 2017 teilzunehmen, ist dies auch sehr kurzfristig möglich. Die Beantragung muss jedoch allerspätestens am Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr erfolgt sein!
Wie wählt man per Briefwahl?
Die Briefwahl ist einfach. Wie auch im Wahllokal müssen Sie zwei Stimmen vergeben – die Erst- und die Zweitstimme. Der Wahlzettel ist derselbe. Zusätzlich müssen Sie aber noch die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen und zusammen mit dem Stimmzettel verschicken. Frankieren müssen Sie den Brief übrigens nicht. Weitere Informationen zur Briefwahl 2017 erhalten Sie auf bundeswahlleiter.de.