Vier Stunden hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs in einer Videokonferenz über mögliche Auflockerungen der derzeitigen Corona-Beschränkungen diskutiert. Heraus kam kam ein Beschluss, der ganz langsam den Weg zur Normalität einläuten soll. Doch eines sei an dieser Stelle gesagt: die Politik möchte das bisher Erreichte keinesfalls zunichte machen und sieht den Beschluss von heute eher als einen ersten, kleinen Schritt in die Zukunft. Oder wie es Angela Merkel formuliert: „Was wir erreicht haben, das ist ein Zwischenerfolg – nicht mehr und nicht weniger.“ Um was es genau bei dem Beschluss vom 15.04. geht, lesen Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste des Beschlusses
Doch worauf hat sich die Regierung konkret in ihrem Corona-Beschluss geeinigt? Lesen Sie hier die wesentlichen Ergebnisse:
- Die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst bis zum 03.05.2020 bestehen. Der 1,5 Meter Abstand muss eingehalten werden. Auch darf man sich nur mit maximal einer Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen.
- Eine Mundschutz-Pflicht wird es nicht geben, jedoch eine „Empfehlung“ zum Tragen eines Mundschutzes.
- Schulen sollen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen. Die Öffnung ist jedoch an zahlreiche Vorgaben geknüpft, die den Schulen einiges abverlangt (z.B. Mindestabstände, reduzierte Klassengrößen etc.).
- Auch Geschäfte dürfen wieder öffnen – allerdings nur bis zu einer Ladengröße von 800 qm. Friseure dürfen unter Einhaltung der Vorschriften ebenfalls öffnen.
- Reiseverbote bleiben weiterhin bestehen
Man sieht also, dass man in Deutschland die Ausbreitung des Corona-Virus allmählich in den Griff bekommt und den Menschen und vor allem auch der Wirtschaft ein Stück weit entgegenkommen möchte. Allerdings darf das, was bisher mühsam erreicht wurde, nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wenn man jetzt zu viele Lockerungen verabschiedet, könnte sich das Virus wieder stärker ausbreiten und zu einer zweiten Infektionswelle führen – mit fatalen Folgen für die Menschen und die Wirtschaft.