Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom vergangenen Dezember löst eine bundesweite Debatte aus. Der EGMR hatte entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Konkret äußerte sich das jetzt in einem Fall in Hamburg. Ein 53-jähriger Sexualstraftäter kam frei und bezog eine Wohnung in Hamburg. Aufgrund der Angst und Proteste der Anwohner musste er bereits mehrfach seine Unterkunft wechseln und steht zudem unter Polizeischutz.
Eine elektronische Fußfessel soll nun dabei helfen, entlassene Sexualstraftäter besser kontrollieren zu können. Die Polizei kann dann den aktuellen Aufenthaltsort desjenigen lokalisieren und einschreiten, wenn sich dieser beispielsweise einem Kindergarten nähert. Doch Sicherheit bringt die Fußfessel gewiss nicht. Die Reaktionszeit in einer Gefahrensituation ist lange. Gerade in akuten Fällen könnte das Einschreiten der Polizei dann viel zu spät erfolgen. Auch die Politiker sehen die elektronische Fußfessel nicht als Ersatz für eine Sicherungsverwahrung, sondern allenfalls als eines von vielen Elementen der Überwachung von Sextätern.