Heute war ein wichtiger Tag für Ex-No-Angel Nadja Benaissa. Nachdem sie einen Mann wissentlich mit HIV ansteckte, wurde nach einem langen Prozess nun das Urteil gesprochen. Das Amtsgericht Darmstadt sah den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben und verurteilte sie zu zwei Jahren auf Bewährung. Damit entgeht Nadja Benaissa einer Gefängnisstrafe.
Das Opfer wurde bereits 2004 mit dem Erreger infiziert, zeigte die Sängerin aber erst 2008 an, weil er erst so spät von der Krankheit Nadjas erfuhr. Im April wurde Nadja Benaissa festgenommen und saß zehn Tage in Untersuchungshaft. Seit diesem Zeitpunkt beherrschte das Thema immer wieder die Medien und entfachte hitzige Diskussionen über die Sängerin. Warum hat sie ihren damaligen Freund nicht von ihrer Krankheit in Kenntnis gesetzt? Wie konnte sich Nadja überhaupt mit dem HI-Virus infizieren? Trägt der Infizierte durch seinen Leichtsinn eine Teilschuld? Diese und etliche weitere Fragen wurden in der Öffentlichkeit diskutiert. Mit dem heutigen Urteil könnten nun für Nadja Benaissa sowie für den Infizierten wieder ruhigere Zeiten einbrechen. Beobachter sprachen von einem fairen Prozess, der sowohl die Verantwortungslosigkeit der Sängerin, als auch den Leichtsinn des Ex-Freundes mit in das Urteil einbezog.