Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs liegt nun rund zwei Wochen zurück. Darin ging es vor allem darum, einen Kompromiss zwischen dem „Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden“ einerseits und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit andererseits zu finden. Ob peinliche Partybilder oder unangenehme, private Informationen eines Menschen – über Google lässt sich viel Privates finden, was oft mit Nachteilen für den Betroffenen verbunden ist. Google vergisst nie – und so sind selbst alte Einträge immer und überall verfügbar. Datenschützern ist Google schon lange ein Dorn im Auge und das aktuelle Urteil dürfte die Rechte des Einzelnen stärken.
Google Einträge löschen lassen
Hat man selbst einen Fall, in dem man Bilder aus der Google-Suche entfernt haben möchte, stellt sich die Frage: wie kann ich meinen Google Eintrag überhaupt löschen lassen? Um dies bewerkstelligen zu können, hat Google jetzt ein Formular zur Verfügung gestellt, über das sich Betroffene an die Suchmaschine wenden können. Eine Garantie auf Entfernung des Suchtreffers gibt es aber nicht. Google prüft, ob es sich um Informationen handelt, an denen ein öffentliches Interesse besteht.
Nutzer müssen neben ihrem Namen auch eine Email-Adresse angeben und eine Kopie des Personalausweises beifügen. Ebenso muss dargestellt werden, warum man einen bestimmten Eintrag löschen lassen will. Das Formular ist auf google.de zu finden.