Frankreich zieht in diesen Tagen die Aufmerksamkeit auf sich. Als erstes europäisches Land wurde hier ein Burka Verbot eingeführt. Ab sofort ist es verboten, im öffentlichen Raum eine Burka zu tragen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Krankenhäuser, Behörden und Schulen. Im Privaträumen und Moscheen ist das Tragen der Burka nach wie vor gestattet. Eine Mehrheit der Franzosen stimmte für das Verbot. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Tragen der Burka als Zeichen für die Unterdrückung der Frau gewertet wird. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldstrafen. Wird eine Frau von ihrem Mann zum Tragen einer Burka gezwungen, droht sogar eine Haftstrafe.
In Frankreich kam es prompt zu unangekündigten Demonstrationen, die von der Polizei aufgelöst werden mussten. In ganz Europa wird die Entscheidung mittlerweile diskutiert. Auch in Deutschland fragen sich viele, ob ein Burka Verbot auch hierzulande angemessen wäre.
Menschenrechtswidriges Burka-Verbot in Frankreich!
Ich teile völlig die Meinung von US-Präsident Barack Obama, westliche Staaten sollten muslimischen Frauen nicht vorschreiben, was sie anzuziehen haben.
Und ich möchte Muslimas ermuntern, notfalls für ihr Recht auf Religionsfreiheit beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
Denn die Religionsfreiheit erlaubt jedem Menschen, seine Religion auszuüben, solange nicht die Religionsfreiheit anderer behindert wird.
Der Islam hat – wie das Christentum – viele verschiedene Richtungen. Und wenn es zur Religion einer Muslima gehört, Kopftuch, Nikab oder gar Burka zu tragen, so muss es ihr selbstverständlich erlaubt werden!
Aber – falls eine Person eine Frau zwingt, z.B. eine Burka zu tragen, sollte jene Person natürlich hart bestraft werden.
Und selbstverständlich ist es sehr wichtig, wenn der Staat, humanitäre Organisationen und Einzelpersonen Muslimas helfen und sie ermuntern, sich gegenüber jeglichem Zwang zu wehren!
Andererseits – es muss einer Frau auch erlaubt werden, eine Burka zu tragen, selbst wenn sie dazu gezwungen wird. Es gehört dann zu ihrem auch von den Menschenrechten garantierten Freiheitsrecht, sich dagegen zu wehren oder nicht.
Schließlich – zum ebenso von den Menschenrechten garantierten Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen gehört grundsätzlich auch, freiwillig(!) unter Zwang leiden zu wollen!