Nach der schrecklichen Vergewaltigung einer jungen Inderin vor wenigen Monaten, die das Martyrium leider nicht überlebte, folgt nun die nächste Horrormeldung: eine Schweizerin, die Urlaub in Indien machte, wurde im März 2013 bei einer Fahrradtour im Bundesstaat Madhya Pradesh überfallen und vergewaltigt. Der Ehemann der 40-jährigen Frau wurde gefesselt, während die Männer über ihr Opfer herfielen und es vergewaltigten. Das teilte die Polizei am Samstag mit.
Die Schweizerin wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und ist Medienberichten zufolge wieder bei Bewusstsein. Die Behörden klären nun den genauen Tathergang. Was sich genau zugetragen hat und ob die Täter tatsächlich gefasst werden konnten, steht bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Angeblich wurden jedoch 15 Verdächtige festgenommen, andere Quellen berichten von nur acht Festgenommenen. Erst vor wenigen Monaten machte die Vergewaltigung einer jungen Inderin Schlagzeilen, die von mehreren Männern in einem Bus vergewaltigt worden ist. Ihr Freund musste die Tat ebenfalls mit ansehen.
Uneingeschränktes Einreise-, Aufenthalts- und Ausreiserecht für die nationalen Polizeikräfte des Herkunftlandes des Opfers.
Haftung des Staates, in dem der Übergriff stattfand. Das heißt, das sämtliche Kosten der anreisenden national-fremden Polizeikräfte zu übernehmen sind! Unabhängig von der Ermittlungstätigkeit der eigenen Behörden! Selbstverständlich sind sämtliche Kosten, nach Ermessen des Herkunftlandes des Opfers AUCH dem Tatort-Staat in Rechnung zu stellen!
Wenn die Strafverfolgung oder -verhinderung durch soziale Strukturen bedingt oder wegen anderer Ursachen nicht gelingt, so ist dafür Sorge zu tragen, das von außen interveniert werden kann.
Erfüllte Sicherheitsbedürfnisse sind EINE tragende Säule für Wohlstand – das muss wohl auch in Indien erst noch verstanden werden.