Einzelne Unionspolitiker halten den Internet Pranger für sinnvoll, um die Bevölkerung über gefährliche Sexualtäter zu informieren. So könnte man Hinweise über frei herumlaufende Sextäter im Internet angeben. Eine Veröffentlichung von Namen, Adresse und Foto des Täters wird nicht ausgeschlossen.
Der Vorschlag stößt allerdings auf großen Widerstand. Die Gewerkschaft der Polizei sieht darin einen klaren Rechtsverstoß. Auch das Bundesjustizministerium hält die Idee für rechtswidrig. Die Folgen seien nicht kalkulierbar, wenn im Internet ersichtlich sei, wo der Täter wohnt und wie er heißt. Angesichts dieser Transparenz können Übergriffe nicht ausgeschlossen werden, sodass die Polizei den jeweiligen Sextäter 24 Stunden lang beschützen muss. Den Internet Pranger wird es somit wohl nicht geben.