„Street View“ heißt das Großprojekt des Suchmaschinen-Giganten Google, das schon bald den virtuellen Gang durch 20 deutsche Städte ermöglichen soll. Doch auch wenn der neue Dienst zahlreiche Vorteile bietet, sind datenschutzrechtliche Bedenken nicht von der Hand zu weisen. Um die Aufnahmen der Straßen einzufangen, ist ein eigens dafür präpariertes Fahrzeug durch sämtliche Straßen deutscher Städte gefahren. In einer Höhe von 2,50 Meter befand sich eine Kamera, durch die die Aufnahmen entstanden. Neben Straßen und öffentlichen Plätzen sind allerdings auch Häuser zu sehen. Da viele Anwohner damit ein Problem haben, hat Google jetzt etwas zurückgerudert. Wer will, kann bis zum 15. September Widerspruch einlegen. Das eigene Haus wird dann herausgenommen.
Nachteile von Google Street View zeigen sich vor allem in der Befürchtung, dass Einbrecher bequem Häuser ausspionieren können. Wo kann man gut einsteigen? Welche Wohnungen liegen etwas abgelegener und stellen somit ein gutes Einbruchsziel dar? Um solchen Gefahren vorzubeugen, lohnt sich der Widerspruch. Allerdings hat Google Street View auch Vorteile: so kann man sich im Falle eines Umzuges schon vorab über die Umgebung informieren und nach Parkflächen für einen Transporter Ausschau halten. Auch dann, wenn man eine Städtereise plant und etwas über das Hotel und dessen Lage herausfinden möchte, kann Street View hilfreich sein. Wie auch immer man dem neuen Dienst gegenübersteht: Google Street View wird kommen – ob man es will oder nicht.
Wo kann man Widerspruch einlegen? Dazu findet man Hinweise auf google.de