Seit 2007 müssen alle, die einen PC mit Internetanschluss und kein Radio haben, Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zahlen. Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat jetzt durch eine finale Entscheidung zwei Studenten einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die hatten damals die Zahlung der Rundfunkgebühren verweigert, da sie ihren PC angeblich nicht zum Radio hören nutzten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung, indem es auf die Tatsache verwies, dass man über das Internet problemlos live Radio hören kann. Auch wenn der PC-Nutzer diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehme, sei die Gebühr dennoch rechtens. Durch die relativ geringe Gebühr von monatlich 5,52 Euro sei auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt.