Am Sonntag, den 24. September 2017, sind nach nunmehr vier Jahren wieder Millionen Deutsche dazu aufgerufen, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Wer noch nicht per Briefwahl an der Bundestagswahl 2017 teilgenommen hat, kann seine Stimme im Wahllokal seines Bezirks abgeben. Dort erhalten Sie dann Ihren Stimmzettel, den Sie geheim hinter einem Sichtschutz ausfüllen und danach abgeben können.
Auf dem Wahlzettel gilt es, zwei Kreuzchen zu machen. Was genau bei der Vergabe der Erst- und Zweitstimme zu beachten ist, lesen Sie in diesem Beitrag.
So sieht der Wahlzettel 2017 aus
Auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl sind ganz oben zwei Pfeile mit dem Hinweis „Sie haben 2 Stimmen“ zu sehen. Die Pfeile deuten in Richtung der Erst- und Zweitstimme, für die jeweils eine Stimme zu vergeben ist. Doch wofür stehen Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel?
- Die Erststimme: Mit der Erststimme wählen Sie eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis. Hintergrund ist, dass möglichst jede Region im Bundestag vertreten sein soll. Insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise, die in ihrer Einwohnerzahl „einigermaßen“ gleich groß sind.
- Die Zweitstimme: wesentlich gewichtiger als die Erststimme ist die Zweitstimme. Auf dem Wahlzettel zur Bundestagswahl 2017 ist bereits ersichtlich, dass damit eine Partei gewählt wird. Mit Ihrer Zweitstimme auf dem Stimmzettel 2017 werden die Mehrheitsverhältnisse im Parlament aufgestellt. Auf ihrer Grundlage berechnet sich, wie viele der 598 Sitze im Bundestag einer Partei zugeschrieben werden. Die Hochrechnung am Abend der Wahl gibt bekannt, wie viele Stimmen die einzelnen Parteien über die Zweitstimme holen konnten.
Keine 1:1 Umsetzung der Stimmen
Doch Vorsicht: hat eine Partei z.B. 34 Prozent der Zweitstimmen für sich geholt, erhält die Partei nicht zwangsläufig auch 34 Prozent der Sitze im Bundestag. Durch die 5-Prozent-Hürde und die Möglichkeit der Überhangmandate ist keine exakte Proportionalität gegeben.
So füllen Sie den Wahlzettel richtig aus
Wichtig ist, dass Sie genau zwei Stimmen vergeben. In der ersten Spalte machen Sie Ihr Kreuz bei einem Wahlkreiskandidaten. Zur Orientierung sind auch die jeweiligen Parteien angegeben. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei. Dort sind alle Parteien aufgeführt, die an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen. Die bekannten Parteien stehen oben. Wenn Sie mehr als zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen oder mehrere Erststimmen vergeben, ist der Wahlzettel als ungültig einzustufen. Achten Sie daher darauf, dass Sie sich an die Vorgaben halten und den Wahlzettel richtig ausfüllen, damit Ihre Wahl auch gewertet werden kann.