In insgesamt 14 Gemeinden in Rheinhessen herrscht derzeit Verunsicherung. Grund ist eine Abkochanordnung der wvr (Wasserversorgung Rheinhessen Pfalz). Was ist der Grund? Auf der wvr Homepage heißt es, dass „bei einer routinemäßigen Untersuchung von Trinkwasser am Hochbehälter Ober-Hilbersheim coliforme Keime und ein Escherichia Coli pro 100 ml festgestellt“ wurden. Die Abkochanordnung sieht vor, dass man das Leitungswasser vorerst nicht trinken sollte! Der Genuss von abgekochtem Wasser stelle aber kein Problem dar. Worum es genau geht und wer davon betroffen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Diese Gemeinden sind betroffen
Insgesamt besteht die Warnung für das Leitungswasser in Rheinhessen für die folgenden Gemeinden:
- Appenheim
- Bubenheim
- Engelstadt
- Nieder-Hilbersheim
- Ober-Hilbersheim
- Schwabenheim
- Stadecken-Elsheim,
- Essenheim
- Jugenheim
- Partenheim,
- Saulheim
- Sulzheim
- Vendersheim
- Wörrstadt (ausgenommen Rommersheim)
Das Leitungswasser sollte nach wvr Angaben unbedingt abgekocht werden. Auch zum Zähneputzen und zum Waschen von Salaten sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden. Das Gesundheitsamt ist indes mit weiteren Proben beauftragt worden. Bis das Ergebnis vorliegt, sollte kein ungekochtes Leitungswasser getrunken werden.
Die wichtigsten Fragen zur Abkochanordnung
Wann wurde das Problem bekannt? Die relevante Probe wurde am 09.04.2019 genommen, das Ergebnis lag am 11.04.2019 vor. Umgehend wurde die Warnung herausgegeben. In einigen Ortschaften, so beispielsweise in Saulheim, ist ein Fahrzeug der wvr unterwegs, um die Bevölkerung mit Lautsprechern zu informieren.
Wie bedenklich ist der Vorfall? Die gefundenen Keime können unterschiedliche Beschwerden hervorrufen, wie beispielsweise Durchfall. In Einzelfällen kann es aber auch zu ernsthafteren Beschwerden kommen. Es sei aber angemerkt, dass aktuell noch weitere Untersuchungen erfolgen müssen. Laut wvr handelt es sich bei der Warnung um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Update vom 13.04.2019: Die Abkochanordnung ist ab sofort aufgehoben. Die wvr gibt bekannt:
Die vorsorgliche Abkochanordnung, die am 11.04.2019 von der Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH (wvr) ausgesprochen worden ist, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Weitere Informationen gibt es auf wvr.de.