Der DSDS-Vize Menowin Fröhlich muss wieder ins Gefängnis, um seine restliche Haftstrafe abzusitzen. Das Amtsgericht Darmstadt widerrief die offene Bewährung des Sängers, weil dieser gegen die Bewährungsauflagen verstoßen habe. Er durfte die Haft nämlich nur verlassen, wenn er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe meldet. Da er die Termine jedoch nicht wahrgenommen hat, muss Menowin Fröhlich die verbleibende Haftzeit von 313 Tagen absitzen. Wie genau die Haft vollzogen werden soll, muss jedoch noch geprüft werden. So wie es heißt, sei unter Umständen auch ein offener Vollzug denkbar.
Vor seinem Haftantritt möchte Menowin Fröhlich allerdings noch seine CD fertig produzieren. Spätestens dann muss er aber für 313 Tage ins Gefängnis. Hätte er sich regelmäßig bei der Bewährungshilfe gemeldet und die veranschlagten Termine wahrgenommen, müsse Menowin jetzt nicht ins Gefängnis. In der DSDS-Staffel 2010 entging Menowin nur knapp dem Sieg. Dort überzeugte er zwar durch gesangliches Können, machte aber auch immer wegen seiner kriminellen Vergangenheit Schlagzeilen.